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Änderung der Marktsatzung und Neufassung der Rechtsverordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen

  • Amtliche Bekanntmachung

Gemeinsam mit dem Citymanagement und Einzelhändlern wurden die Markttermine und die Ausgestaltung der Märkte diskutiert... weiterlesen

Änderung der Marktsatzung und Neufassung der Rechtsverordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen

Gemeinsam mit dem Citymanagement und Einzelhändlern wurden die Markttermine und die Ausgestaltung der Märkte diskutiert. Wegen der Europawahl am 26.05. wird der Frühlingsmarkt auf den 2. Juni verschoben. Aufgrund der Kirchweihfeierlichkeiten am 22. September wird der Kirchweihmarkt vorverlegt. Der Herbstmarkt entfällt komplett. Ostermarkt und Weihnachtsmarkt finden an den gewohnten Terminen statt.

Durch die nachfolgende Änderungssatzung wird hierfür der rechtliche Rahmen gegeben. Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage werden im Zuge der Neufassung der Rechtsverordnung an die abweichenden Markttermine angepasst. Im Jahr 2019 soll für die künftige Ausgestaltung der Märkte ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.

6. Satzung zur Änderungder Satzung über die Märkte in der Stadt Ludwigsstadt (Marktsatzung)

Vom 31. Januar 2019 Aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO – FN BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung über die Märkte in der Stadt Ludwigsstadt (Marktsatzung) vom 01.07.1993, zuletzt geändert  durch Satzung vom 25.02.2016 wird wie folgt geändert:

Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angehängt:

„(4)  Abweichend von Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 werden für das Jahr 2019 folgende Jahrmärkte festgesetzt:

Ostermarkt am 7. April

Frühlingsmarkt am 2. Juni

Kirchweihmarkt am 22. September
Weihnachtsmarkt am 14. Dezember.“

§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Ludwigsstadt, 31.01.2019

Stadtverwaltung

gez.

Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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