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Amtsblatt der Stadt ab sofort digital

Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Ludwigsstadt werden ab sofort ausschließlich durch ein digitales Amtsblatt unter amtsblatt.ludwigsstadt.de bekanntgemacht. Dies sorgt für eine deutliche Beschleunigung von Verwaltungsverfahren mit Bekanntmachungspflicht. Auf die digitalen amtlichen Bekanntmachungen wird informell weiterhin auch im Mitteilungsblatt hingewiesen. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Onlinezugang besteht die Möglichkeit das digitale Amtsblatt als Ausdruck an der Anschlagtafel im Rathaus oder digital im Rathaus einzusehen.

Durch Änderungsverordnung vom 10. Dezember 2023 zur Bekanntmachungsverordnung, wurde für die Kommunen im Freistaat Bayern die Möglichkeit der ausschließlichen digitalen Bekanntmachung über ein digital veröffentlichtes Amtsblatt eingeführt. Bisher wurden amtliche Bekanntmachungen zur Rechtswirksamkeit über das alle zwei Monate erscheinende Amt- und Mitteilungsblatt in gedruckter Form veröffentlicht. Ab sofort können Bekanntmachungen ohne Vorlaufzeit rechtlich verbindlich veröffentlicht werden.

Die Art der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen ist in der Geschäftsordnung des Stadtrates geregelt. Zur Umstellung auf ein ausschließlich digitales Amtsblatt wurde die Geschäftsordnung in § 37 durch Beschluss in der Stadtratssitzung am 29.02.2024 geändert. Dieser enthält nun folgende Fassung: „Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt der Gemeinde über das Internet unter https://amtsblatt.ludwigsstadt.de amtlich bekannt gemacht.“

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