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Anpassung der Friedhofsgebühren

  • Lauenstein
  • Amtliche Bekanntmachung

für den Friedhof Lauenstein

Anpassung der Friedhofsgebühren für den Friedhof Lauenstein

Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 22.02.2023 die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauenstein geändert wird.
Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach vom 22.11.2022 Az.68/52 kirchenaufichtlich genehmigt. Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt, Marktplatz 4, Ludwigsstadt auf.
Hans-Peter Göll, Pfarrer

Gebührenordnung Friedhof Lauenstein

  1. Aufbahrung in der Leichenhalle bzw. Kirche:    50,00 €
    1a    Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle beträgt
            für den ersten angefangenen Benutzungstag    125,00 €
            für jeden weiteren angefangenen Benutzungstag:    62,50 €
  2. Wahlgräber (Bereich A, B+C)
        20 Jahre Liegezeit
        Einzelgrab    610,00 €
        Doppelgrab    1.220,00 €
        Kinder (bis 12 Jahre)    300,00 €
  3.  Rasengräber (pflegefrei)
        20 Jahre Liegezeit
        Einzelgrab    830,00 €
        Doppelgrab    1.660,00 €
  4. Urnengräber 12 Jahre Liegezeit
        Urnengrab im Grabfeld    310,00 €
        Urnenrasengrab mit Platte    490,00 €
        Urnenwiesengrab (pflegefrei, mit Stehle)
        nicht zu verlängern    440,00 €
  5. Beisetzung einer Urne in einem belegten Erdwahlgrab (max. 2 Urnen pro Grab): Kosten der Verlängerung richten sich nach der Grabkategorie auf 12 Jahre Ruhezeit der Urne pro Jahr: Gesamtkosten des Grabes geteilt durch Jahre der Ruhezeit
  6. Verlängerung der Nutzungsrechte an einem Wahlgrab pro Jahr: Gesamtkosten des Grabes geteilt durch Jahre der Ruhezeit
  7. Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals 5 v.H. des Anschaffungspreises
  8. Im Fall von Bedürftigkeit können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden.
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