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Der Stadtrat tagte: Haushaltssatzung 2024 beschlossen

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Der Stadtrat tagte: Haushaltssatzung 2024 beschlossen

Der Stadtrat hat am 29.02.2024 den Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.819.479 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.257.305 €.
Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in Höhe von 7.811.435 € geplant. Investitionsschwerpunkte bilden dabei folgende Maßnahmen:
• Städtebauliche Aufwertung der Kronacher Straße
• Ausbau Am Bühl/Am Völzbach
• Sanierung Flurstraße
• Sanierung der Hermann-Söllner-Halle
• Sanierung Freibad Ludwigsstadt
• Sanierung Sport- und Kulturhalle Ebersdorf
• Erweiterung Hort
• Entwicklung Sparkassenareal

Die ordentliche Tilgung von Krediten ist mit 170.540 € im Vermögenshaushalt eingeplant.

Finanziert werden die Ausgaben über die Einnahmen und Zuschüsse zu den Investitionsmaßnahmen in Höhe von 5.459.655 €, durch die im Verwaltungshaushalt erwirtschaftete Zuführung zum Vermögenshaushalt von 982.649 € und durch die Verwendung der Investitionspauschale mit 135.000 €. Zudem trägt die letztmalige Stabilisierungshilfe für Investitionen in Höhe von 550.000 € im Haushalt 2024 zur Finanzierung bei.
Für den rentierlichen Bereich werden in 2024 die Investitionen zu 100% über Darlehensaufnahmen in Höhe von 260.580 € finanziert. Hinzu kommt eine Darlehensaufnahme im unrentierlichen Bereich in Höhe von 595.921 €.
Der Schuldenstand soll planmäßig bis zum Ende des Jahres 2024 um 751.009 € auf 3.171.414 € steigen. Angesichts des in Umsetzung befindlichen und geplanten Investitionsvolumens erscheint der Anstieg der Verschuldung noch vertretbar.

Der durchschnittliche Eigenfinanzierungsbedarf der Stadt für die Investitionen 2024 beläuft sich aufgrund der guten Förderkulisse auf rd. 30 %. Mit jedem selbst aufgewandten Euro kann somit ein Wert in Höhe von rd. 3,30 Euro geschaffen werden.

In der Haushaltssatzung werden zudem folgende Festsetzungen getroffen:
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 6.397.000 € für die folgenden drei Haushaltsjahre eingegangen. Dadurch wird sichergestellt, dass für mehrjährige Maßnahmen Gesamtaufträge erteilt werden können.
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 1.469.913 € festgelegt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B (339) ist seit Ende 2023 unter dem Größenklassendurchschnitt von Bayern (340) und ist daher entsprechend der Prüfungshinweise aus den Stabilisierungshilfebescheiden auf mindestens 10 Punkte über dem Durchschnitt anzuheben.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer befindet sich noch knapp über dem Schnitt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A liegt noch deutlich darüber.
In der Haushaltssatzung ist der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 350 festzusetzen, für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz unverändert.
Im Stellenplan sind für 2024 nur geringfügige Änderungen berücksichtigt.

Grafik: Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 ©Stadt Ludwigsstadt

 

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