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Verunreinigungen durch Hundekot

    § 3 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen...Weitere Hundetoiletten in Planung... weiterlesen

    Wir wurden von Bürgern der Stadt Ludwigsstadt darauf hingewiesen, dass Straßen, Straßenränder und Grünflächen durch Hundekot verunreinigt werden. Vor allem die Buswendeschleife in Lauenstein und die Bushaltestelle bei der Grundschule Ludwigsstadt sind davon betroffen.

    Wir bitten die Hundebesitzer, die privaten Grundstücke und auch die Bushaltestellen durch die Hunde nicht verschmutzen zu lassen.

    Was die öffentlichen Straßen einschließlich der Bankette betrifft, ist § 3 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Ludwigsstadt vom 29.07.2010 zu beachten. Danach ist es u.a. verboten, Straßen durch Tiere verunreinigen zu lassen. Dieses Verbot gilt für die Straßenflächen selbst wie auch für die weiteren Bestandteile (Gehwege, Straßenbegleitgrün, Böschungen, etc.). Eine Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot kann gemäß § 13 Nr. 1 der Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße bis zu 500,-- Euro belegt werden.

    Wir bitten daher die Hundebesitzer den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen. Hierzu wurden bereits einige Hundetoiletten aufgestellt.

     

    Weitere Hundetoiletten

    Um die oben angesprochene Problematik "Hundekot" zu minimieren, hat die Stadt Ludwigsstadt im vergangenen Jahr bereits einige Hundetoiletten im Stadtbereich und Umgebung aufgestellt. Während dieser "Testphase" wurden die aufgestellten Hundetoiletten von den Hundebesitzern gut angenommen. Wir beabsichtigen nun weitere Hundetoiletten anzuschaffen und aufzustellen und bitten daher die Bevölkerung uns mitzuteilen, welche Standorte hier in Frage kommen könnten.

    Bitte teilen Sie unserem Mitarbeiter Hubertus Wabnik, Tel. 09263 949-15, wabnik@ludwigsstadt.de Ihre Vorschläge bis zum 29. März 2019 mit.

     

    Stadt Ludwigsstadt

    gez.

    Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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