Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV); Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen sowie einen BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung zum Stand vom 01.01.2024 festgesetzt. Weiterhin wurde eine Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für bebaute Flächen (Splittersiedlungen bzw. landw. Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt.
Auf Grundlage der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung wurden die BRW als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV bestimmt.
Die neuen Bodenrichtwerte werden zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung von Montag, 18.03. bis Freitag, 19.04.2024 im Rathaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Bauamt, Zimmer Nr. 204, 2. Stock, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienststunden (Montag – Freitag 9 – 12 Uhr, Montag und Donnerstag 14:30 – 17:30 Uhr) ausgelegt.
Eine flächenhafte Darstellung der festgesetzten BRW-Zonen ist online im Bayernatlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de ersichtlich.
Außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Ludwigsstadt, 15.03.2024 Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister