Sprungziele

Stadtsanierung

Fördergegenstand

  • Sanierungsberatung als Erstberatung
  • Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung der baulichen Substanz führen
  • Maßnahmen der Hausfassade, an Fenstern und Türen
  • Maßnahmen am Dach und Dachaufbauten
  • Maßnahmen an Hofanlagen und -toren
  • Maßnahmen in Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
  • Maßnahmen an Werbeanlagen
  • Rückbaumaßnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen bei Funktionsverlust
  • Architektur- und Ingenieurleistungen

Grundlage

  • Satzung des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Ludwigsstadt

Födergeber

  • Stadt Ludwigsstadt
  • Regierung von Oberfranken

Fördersatz
30 % der anrechenbaren Kosten, max. 15.000 Euro.
Baunebenkosten werden max. bis zu einer Höhe von 16 % der Baukosten anerkannt

Voraussetzungen

  • Lage der Immobilie innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
  • Erhaltenswerte Substanz der baulichen Anglagen
  • Ganheitliche Gestaltung der Fassade, der Gestaltungsfibel entsprechend (inkl. Fenster, Türen, Dach, Außenanlagen)
  • Modernisierungs-/Instandhaltungsvereinbarung mit Stadt im Voraus

 

Ansprechpartner für das Kommunale Förderprogramm

Projektbeispiele

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