Stadtsanierung
Fördergegenstand
- Sanierungsberatung als Erstberatung
- Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Aufwertung der baulichen Substanz führen
- Maßnahmen der Hausfassade, an Fenstern und Türen
- Maßnahmen am Dach und Dachaufbauten
- Maßnahmen an Hofanlagen und -toren
- Maßnahmen in Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
- Maßnahmen an Werbeanlagen
- Rückbaumaßnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen bei Funktionsverlust
- Architektur- und Ingenieurleistungen
Grundlage
- Satzung des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Ludwigsstadt
Födergeber
- Stadt Ludwigsstadt
- Regierung von Oberfranken
Fördersatz
30 % der anrechenbaren Kosten, max. 15.000 Euro.
Baunebenkosten werden max. bis zu einer Höhe von 16 % der Baukosten anerkannt
Voraussetzungen
- Lage der Immobilie innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
- Erhaltenswerte Substanz der baulichen Anglagen
- Ganheitliche Gestaltung der Fassade, der Gestaltungsfibel entsprechend (inkl. Fenster, Türen, Dach, Außenanlagen)
- Modernisierungs-/Instandhaltungsvereinbarung mit Stadt im Voraus