Kommunalwahl am 08. März 2026
Die Kommunalwahlen in Bayern 2026 finden am 08. März 2026 in allen Kommunen des Freistaat Bayern als Wahl der Gemeinde- und Landkreisvertretungen sowie in der überwiegenden Zahl der Gemeinden und Landkreise als Wahl der Bürgermeister und Landräte statt.
Wahlergebnisse 2026
Am Wahltag 08.03.2026 können die ersten Wahlergebnisse ab ca. 18:30 Uhr über folgende Links eingesehen werden
Die Auszählung erfolgt in der Reihenfolge:
- Bürgermeister
- Stadtrat
- Kreistag
Unter folgendem Link finden Sie die Wahlergebnisse der weiteren Landkreisgemeinden:
Briefwahlunterlagen
Sie können am Wahltag nicht in Ihrem Wahlraum wählen gehen und möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Hier können Sie beides online anfordern.
Hier Wahlschein und Briefwahlunterlagen online anfordern.
Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens ab 16. Februar 2026 ausgegeben werden.
Online Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl + Kreistag
Über den nachfolgenden Link können Sie sich einen Überblick über den Stimmzettel mit den entsprechenden Kandidaten der Gemeinderatswahl verschaffen und auch „Probewählen“.
Auf diese Art können Sie sich mit dem Stimmzettel vertraut machen und sich auf die Wahl vorbereiten. Diese „Probewahl“ dient nur zu Übungszwecken und ersetzt nicht die richtige Stimmabgabe!
>>>Probestimmzettel Wahl des Stadtrates in Ludwigsstadt
Auf der Homepage des Landratsamtes Kronach können Sie den Probestimmzettel für die Kreistagswahl einsehen und auch „Probewählen“
>>> Online-Probestimmzettel | Landkreis Kronach
Auswirkungen eines Umzugs auf das Wahlrecht
Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind die Meldeverhältnisse, wie sie sich am 42. Tag vor der Wahl aus den Melderegistern der Gemeinden ergeben (Stichtag: 25. Januar 2026). Wir prüfen dabei zum Stichtag, ob die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auch wahlberechtigt sind, beispielsweise ob der Mindestzeitraum von zwei Monaten zur Erlangung des Wahlrechts eingehalten ist.
a) Umzug in eine andere Gemeinde im gleichen Landkreis:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen).
Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl auch für die Gemeindewahlen gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Wahllokal ist nur für die Landkreiswahlen möglich.
b) Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.
Wurden durch die Wegzugsgemeinde vor dem Umzug bereits ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen ausgestellt, bleibt die Stimmabgabe durch Briefwahl gültig. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein im Abstimmungsraum ist nicht mehr möglich.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (ab 18 Jahren) zur Unterstützung in den Wahllokalen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Stadt Ludwigsstadt melden, um sich als ehrenamtliche Wahlhelfer zu engagieren. Selbstverständlich können auch die politischen Parteien entsprechende Personen vorschlagen.
Für weitere Informationen oder Meldungen wenden Sie sich bitte an Wahlleiter Frank Ziener telefonisch unter 09263 949-13 oder frank.ziener@ludwigsstadt.de.
Stadt Ludwigsstadt
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Bekanntmachung
der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 8. März 2026
Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026
Wahlbekanntmachung
für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am 8. März 2026
Wahlbekanntmachung
über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Stadtrats am 8. März 2026
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters und des Kreistags am Sonntag, 8. März 2026
Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrats, sowie der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt Ludwigsstadt, Landkreis Kronach am Sonntag, 8. März 2026
Bekanntmachung
der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026
Bekanntmachung
der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 8. März 2026
Bekanntmachung
der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl
- des Stadtrates; - des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 8. März 2026
Stadt Ludwigsstadt
Kommunalwahl am 08. März 2026;
Einteilung der Stimmbezirke (6 Urnen- und 2 Briefwahllokale)
Stimmbezirk 0001 (Ludwigsstadt): Rathaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt, 2. OG., Zi.-Nr. 209 (Sitzungssaal), Tel. 09263/94923 barrierefrei
Stimmbezirk 0002 (Ludwigsstadt): Katholischer Pfarrsaal Ludwigsstadt, Schlesienstr. 3, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263/94923 barrierefrei
Stimmbezirk 0003 (Ebersdorf): Kulturhalle Ebersdorf, Wiesenstraße 11, 96337 Ludwigsstadt, (Saal), Tel. 09263/ 94923 barrierefrei
Stimmbezirk 0004 (Lauenstein): Kultur- u. Vereinshaus, Am Anger 9, 96337 Ludwigsstadt, EG, Tel. 09263/94923 barrierefrei
Stimmbezirk 0005 (Lauenhain): Dorfgemeinschaftshaus Lauenhain, Gerinneweg 2, 96337 Ludwigsstadt, EG, Tel. 09263/94923 barrierefrei
Stimmbezirk 0006 (Steinbach/Haide): Gemeindehaus, Steinbach/Haide 20, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263/94923
Stimmbezirk 0011 (Briefwahl 1): Schützenhaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 33, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263/94923
Stimmbezirk 0012 (Briefwahl 2): Schützenhaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 33, 96337 Ludwigsstadt, Tel. 09263/94923