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Solarpark Lauenhain I

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB
zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark Lauenhain I“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigsstadt gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 01.12.2022 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Lauenhain I“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Aufstellung dient der Errichtung eines Photovoltaik-Freiflächen-Parks.

Der Planvorentwurf wurde vom Ingenieurbüro Weber, Stadtsteinach, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 27.07.2023 beschlossen worden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Lauenhain mit einer Gesamtfläche von 23,6 ha:
Flur-Nrn. 145, 151 (Teilfläche), 155 (Teilfläche), 155/1, 158, 162, 162/1, 163 (Teilfläche), 170, 171, 172, 173, 178, 179, 182/1 (Teilfläche), 185, 190 und 191

Die Anlage soll natur- und landschaftsverträglich auf den Flächen errichtet werden, die bisher überwiegend als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden. Näheres kann den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.
 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Lauenhain 1“ wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.

Der Planvorentwurf mit Begründung kann gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom

11.09. bis 10.10.2023

im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer 204, zur Unterrichtung und Kenntnisnahme während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Dienststunden im Rathaus sind wie folgt:

Montag – Freitag 9 – 12 Uhr
Montag und Donnerstag 14:30 – 17:30 Uhr

Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ludwigsstadt abgegeben werden. Für Auskünfte steht während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz unter Tel. 09268/972-17 zur Verfügung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter veröffentlicht unter www.ludwigsstadt.de

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ludwigsstadt, den 04.08.2023


Timo Ehrhardt
Erster Bürgermeister


Solarpark Lauenhain II

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB
zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarpark Lauenhain II“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ludwigsstadt gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 01.12.2022 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Lauenhain II“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Aufstellung dient der Errichtung eines Photovoltaik-Freiflächen-Parks.

Der Planvorentwurf wurde vom Ingenieurbüro Weber, Stadtsteinach, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 27.07.2023 beschlossen worden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Lauenhain mit einer Gesamtfläche von 35,1 ha:
Flur-Nrn. 343, 343/2, 348, 349, 356, 357, 363, 364, 365, 369, 370, 371, 372, 377, 378, 379, 380, 387, 392 (Teilfläche), 393, 401, 402, 404, 405.

Die Anlage soll natur- und landschaftsverträglich auf den Flächen errichtet werden, die bisher überwiegend als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden. Näheres kann den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.
 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Lauenhain 1“ wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.

Der Planvorentwurf mit Begründung kann gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom

11.09. bis 10.10.2023

im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer 204, zur Unterrichtung und Kenntnisnahme während der Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Dienststunden im Rathaus sind wie folgt:

Montag – Freitag 9 – 12 Uhr
Montag und Donnerstag 14:30 – 17:30 Uhr

Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ludwigsstadt abgegeben werden. Für Auskünfte steht während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz unter Tel. 09268/972-17 zur Verfügung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter veröffentlicht unter www.ludwigsstadt.de

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ludwigsstadt, den 04.08.2023


Timo Ehrhardt
Erster Bürgermeister


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