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Verzeichnis von datenschutzrechtlichen Hinweisen bei der Stadt Ludwigsstadt nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ihre Daten werden bei der Stadt Ludwigsstadt für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist eine rechtliche Befugnis aus Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a bis f DSGVO und/oder zusätzlich eine spezielle Vorschrift in einem Fachgesetz. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe notwendig ist (Art. 4 Abs. 1 BayDSG), zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung erteilt wurde.

Im Folgenden finden Sie weitergehende und detaillierte Informationen der jeweiligen Fachdienststellen, die Ihre Daten verarbeiten.

Abfallwesen

Abwasserabgabe (Kleineinleiter)

Auftragsvergaben

Bauantrag

Bauhof

Bürgerversammlung und Beteiligungsverfahren

Ehrungen, Auszeichnungen und Ordensverleihungen

Elektronisches Schließsystem

Feldgeschworene

Ferienangebote

Feuerwehrwesen

Fischereischeine

Forderungsmanagement bei Insolvenzverfahren

Forderungsmanagement bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckung

Friedhofsverwaltung

Fundsachen

Gastschulangelegnenheiten

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Gewerberegister

Herstellungs-, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Hoch- und Tiefbau

Kontaktdatenverwaltung

Marktblatt und Mitteilungsblatt

Melde- und Passwesen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Organisation von Märkten und Veranstaltungen

Personalvertretung

Rentenwesen, Rentenberatung

Schiefermuseum

SEPA

Soziale Angelegenheiten

Spendenabwicklung

Standesamt

Stellungnahme in bau- und denkmalschutzrechtlichen. umwelt- und wasserrechtlichen Angelegenheiten

Steuererhebung

Straßenverkehrsangelegenheiten

Tourismus

Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser

Verkauf von Eintrittskarten, Bücher, Kalender

Verkehrsrechtliche Maßnahmen, Nutzfeuer

Versicherungsfälle, Versicherungswesen, Manöverschäden

Vertragswesen, Sammlung sämtlicher Verträge

Videobeobachtung Eingangskontrolle Rathaus

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis und Veranstaltungsanzeigen

Wahlen, Bürgerbegehren/-entscheide, Volksbegehren/-entscheide

Wohnungs- und Leerstandsmanagement, Bauplatzvormerkung

Zahlungsverkehr, Rechnungen und Mahnwesen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.