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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Ludwigsstadt

Die Stadt Ludwigsstadt führt die Kommunale Wärmeplanung auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes durch. Als Partner für die Planungen hat die Stadt Ludwigsstadt die VEIT ENERGIE CONSULT GMBH beauftragt.

Als erster Schritt wurde eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG durchgeführt und vom Stadtrat am 30.07.2026 beschlossen:

Veröffentlichung Eignungsprüfung gemäß §14 Wärmeplanungsgesetz

1. Ziele:
Frühzeitige Identifikation von Teilgebieten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz eignen


Kriterien:
Wärmenetzeignung:
Teilgebiete ohne bestehendes Wärmenetz, ohne erkennbare Potenziale für die Nutzung eines Wärmenetzes und mit einer Siedlungsstruktur, die eine wirtschaftliche Versorgung
durch ein Wärmenetz unwahrscheinlich macht.


Wasserstoffnetzeignung:
Ein Gebiet ist in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wasserstoffnetz geeignet, wenn kein bestehendes Gasnetz vorhanden ist oder wenn
die zukünftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz voraussichtlich nicht wirtschaftlich realisierbar ist.


2. Konsequenzen:
Das Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung wird im Wärmeplan als potenzielles Gebiet für eine dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Die nachstehenden Ergebnisse sind vorläufig und können durch weitergehende Konkretisierungen angepasst werden. Die Klassifizierung als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung impliziert, dass seitens der Gemeinde keine Planung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder Wasserstoffnetzes vorgesehen ist. Dennoch bleibt es im Gebiet mit verkürzter Wärmeplanung erlaubt, private Wärme- oder Wasserstoffnetze zu errichten.
Die Einordnung eines Gebiets in die reguläre Wärmeplanung gibt keinen verbindlichen Hinweis auf die tatsächliche Realisierung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes. Darüber
hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf eine Versorgung durch ein solches Netz. Die Gebiete mit regulärer Wärmeplanung werden im weiteren Verlauf einer detaillierten Analyse
unterzogen und in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt.

 

Gebietseinteilung Reguläre Wärmeplanung (siehe Bild)

 

Übersicht der Ortsteile innerhalb des Eignungsgebiets:

Ortsteilnummer Ortsteilsbezeichnung Art der Wärmeplanung
gem. §14 Abs. 4
bzw. §14 Abs. 6
1 Ebersdorf reguläre kWP
2 Lauenhain reguläre kWP
3 Lauenstein reguläre kWP
4 Ludwigsstadt reguläre kWP
5 Steinbach an der Haide reguläre kWP

 

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