Anpassung der Friedhofsgebühren
für den Friedhof Lauenstein
Anpassung der Friedhofsgebühren für den Friedhof Lauenstein
Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 22.02.2023 die Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauenstein geändert wird.
Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle Ansbach vom 22.11.2022 Az.68/52 kirchenaufichtlich genehmigt. Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt, Marktplatz 4, Ludwigsstadt auf.
Hans-Peter Göll, Pfarrer
Gebührenordnung Friedhof Lauenstein
- Aufbahrung in der Leichenhalle bzw. Kirche: 50,00 €
1a Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle beträgt
für den ersten angefangenen Benutzungstag 125,00 €
für jeden weiteren angefangenen Benutzungstag: 62,50 € - Wahlgräber (Bereich A, B+C)
20 Jahre Liegezeit
Einzelgrab 610,00 €
Doppelgrab 1.220,00 €
Kinder (bis 12 Jahre) 300,00 € - Rasengräber (pflegefrei)
20 Jahre Liegezeit
Einzelgrab 830,00 €
Doppelgrab 1.660,00 € - Urnengräber 12 Jahre Liegezeit
Urnengrab im Grabfeld 310,00 €
Urnenrasengrab mit Platte 490,00 €
Urnenwiesengrab (pflegefrei, mit Stehle)
nicht zu verlängern 440,00 € - Beisetzung einer Urne in einem belegten Erdwahlgrab (max. 2 Urnen pro Grab): Kosten der Verlängerung richten sich nach der Grabkategorie auf 12 Jahre Ruhezeit der Urne pro Jahr: Gesamtkosten des Grabes geteilt durch Jahre der Ruhezeit
- Verlängerung der Nutzungsrechte an einem Wahlgrab pro Jahr: Gesamtkosten des Grabes geteilt durch Jahre der Ruhezeit
- Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals 5 v.H. des Anschaffungspreises
- Im Fall von Bedürftigkeit können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden.