Einstellung von neuen Schulsozialpädagoginnen/ Schulsozialpädagogen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt ab dem Beginn des Schuljahres 2018/2019...
Einstellung von neuen Schulsozialpädagoginnen/ Schulsozialpädagogen für das Programm "Schule öffnet sich" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt ab dem Beginn des Schuljahres 2018/2019 im Rahmen des neuen Programms „Schule öffnet sich“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen Stellen für Schulsozialpädagoginnen/ Schulsozialpädagogen als Angehörige des Schulpersonals aus. Die Stellen sind in der Regel an einer Stammschule verankert und umfassen in ihrer Zuständigkeit mögliche weitere Schulen.
Die Arbeit einer Schulsozialpädagogin/ eines Schulsozialpädagogen zielt auf Prävention bzw. Werteerziehung und Persönlichkeitsbildung und umfasst im Wesentlichen die folgenden Arbeitsbereiche:
• Ermittlung von Handlungsfeldern der Prävention und Werteerziehung
• Entwicklung und Durchführung von Seminaren für bestimmte Gruppen/ Jahrgänge von Schülerinnen und Schülern, auch im Rahmen von Programmen der Gewalt- und Mobbingprävention
• Mitwirkung bei Projekttagen, schulinterner Fortbildung und Pädagogischen Tagen
• Kooperation mit Multiplikatoren gegen Mobbing und der Werteerziehung sowie Schulverbindungsbeamten der Polizei
• Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulpsychologen und anderen schulischen Unterstützungskräften
• Zusammenarbeit mit Eltern
• Kooperation mit regionalen Einrichtungen insbesondere beim Übergang Schule –Beruf
• Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse
Als Formen und Methoden der Gruppenarbeit kommen zum Einsatz:
• Trainingskurse (z. B. Antiaggressionstrainings, Mobbing-, Gewaltpräventions- und
• Streitschlichterprogramme, Missbrauchsprävention)
• Projekttage zur Mobbing-, Gewalt- und Missbrauchsprävention
• Mitwirkung bei werteerziehenden Maßnahmen wie Sozial- oder Trainingsraum und Schülerfahrten
• themenspezifische Elterngesprächsrunden
• Mitwirkung bei thematisch entsprechender schulinterner Fortbildung
Voraussetzungen:
• abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Bachelor)
• gute Kenntnisse des bayerischen Bildungswesens mit seinen verschiedenen
• Schularten
• Beherrschung sozialpädagogischer bzw. pädagogischer Methodik
• Selbständigkeit und Konfliktfähigkeit
• nachweisbare Erfahrungen im Projektmanagement und in der Teamarbeit
Die Stellen sind unbefristet; die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe TV-L E9. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stellen sind teilzeitfähig. Bei Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung wird um Angabe des gewünschten Stundenumfangs gebeten.