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Amtliche Bekanntmachung - „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“

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Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ – beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB

Vollzug des Baugesetzbuchs

Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan

„PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ – beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 29.10.2020 gemäß §2 Abs.1 BauGB i.V.m. §13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst rund 1.220m² und Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Ludwigsstadt:

Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung
417 TF 418 TF

Das Planungsgebiet liegt im Norden von Ludwigsstadt, südlich der städtischen Kläranlage im Tal der Loquitz. Diese befindet sich zwischen der Bundesstraße 85 im Osten und der Bahnstrecke Ludwigsstadt-Probstzella im Westen. Von der Ortsmitte ist der Standort einen knappen Kilometer entfernt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird
- im Osten von der Zufahrt zur städtischen Kläranlage
- im Süden von Wohnbebauung
- im Westen vom Grünzug der Loquitz
- im Norden von der bestehenden Bebauung der Kläranlage begrenzt.

Der Lageplan vom 29.10.2020 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe nachstehender Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Zimmer 204, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, während folgender Zeiten:
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Mo:        14:30 - 17:30 Uhr
Do:        14:30 - 17:30 Uhr eingesehen werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß §2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung:

Gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Im Regionalplan wird ausgeführt, dass die Probleme im Bereich Umweltschutz und langfristige Sicherung der Energieversorgung sich auf Dauer nur durch die Nutzung von umweltverträglichen Energiequellen wie z.B. Wasserkraft, Sonnen  und Umweltenergie, Windkraft, Biomasse, Klärgas, Müll und Erdwärme lösen lassen, die erneuerbar oder nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Es ist deshalb notwendig, alle technisch möglichen und wirtschaftlich sowie ökologisch vertretbaren neuen Technologien zu nutzen, durch die sich der Energiebedarf reduzieren lässt oder neue Energiequellen erschlossen werden können.

Durch die Bauleitplanung soll die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 417 und 418 der Gemarkung Ludwigsstadt ermöglicht werden, die vorwiegend der Deckung des Strombedarfs der städtischen Kläranlage dient.

Eine Empfehlung zur Durchführung der Maßnahme erfolgte im Rahmen eines Energieaudits für kommunale Liegenschaften.

Es ist beabsichtigt, die Flächen im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes als Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik gemäß §11 Abs.2 BauNVO auszuweisen.

Das Verfahren wird gemäß §13a BauGB durchgeführt, da die maßgebliche zulässige Gesamtgrundfläche durch die Planung nicht überschritten wird. Die Fläche wird i.S.d. § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB baulich reaktiviert, dem materiellen Inhalt des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB wird demnach entsprochen.

Gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst, ein Parallelverfahren gem. §8 Abs.3 BauGB ist nicht erforderlich.


Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs.1 BauGB:
In der Sitzung des Stadtrates vom 29. Oktober 2020 wurde der Planentwurf gebilligt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,1 Hektar. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Stadtgebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
 
 
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Den gebilligten und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmten Entwurf zum Bebauungsplan „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ mit Begründung in der Fassung vom 29.10.2020, können im Zeitraum
vom 17. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021
im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, im 2. Stock, Zimmer 204,  zur Unterrichtung eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, die Einsichtnahme nach Möglichkeit vorher telefonisch anzumelden, um die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können und in diesem Zusammenhang längere Wartezeiten zu vermeiden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Seite der Stadt Ludwigsstadt unter Bekanntmachungen eingestellt und können auch im Internet unter www.ludwigsstadt.de eingesehen und abgerufen werden.
Während der Beteiligung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verwaltung vorgebracht werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Ämtergebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Hinweise zur formalen Durchführung des Verfahrens:
Das Verfahren wird gemäß §13a BauGB durchgeführt, da die nach §13a Abs.1 BauGB maßgebliche zulässige Gesamtgrundfläche durch die Planung nicht überschritten wird.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.


Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ludwigsstadt, den 16.12.2020

gez. Timo Ehrhardt 
Erster Bürgermeister

 

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