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Einführung funkauslesbarer Wasserzähler

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Einführung funkauslesbarer Wasserzähler

Die Wasserzähler der Wasserversorgung Ludwigsstadt werden Schritt für Schritt bis Ende des Jahres 2025 auf elektronische, funkauslesbare Zähler umgestellt. Mit den nachfolgend abgedruckten Änderungssatzungen werden hierfür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Zu den Details erhalten die Anschlussnehmer im Vorfeld der Umstellung noch ein gesondertes Hinweisschreiben.

Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Ludwigsstadt (WAS)

vom 25. Mai 2023

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Ludwigsstadt (Wasserabgabesatzung –WAS-) in der Fassung vom 01.07.2021 wird wie folgt geändert:

1.         In § 10 werden Absatz 3 und 4 gestrichen.

2.         Nach § 19 wird folgender Paragraph eingefügt:

㤠19a

Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs
elektronischer Wasserzähler

(1) Die Gemeinde setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese.

(2) Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelesene personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren.

(3) Elektronische Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktion betrieben werden, werden von einem Beauftragten der Gemeinde möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen der Gemeinde vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst ausgelesen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

 

Ludwigsstadt, den 25.05.2023
Stadtverwaltung
gez.
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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