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Nachtragshaushaltssatzung 2023

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Nachtragshaushaltssatzung 2023

Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ludwigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201 während der Geschäftsstunden öffentlich aus.

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1. i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden

im Verwaltungshaushalt mehrere Ausgabeansätze verändert. In der Endsumme bleiben die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan mit 8.188.596 Euro unverändert,

im Vermögenshaushalt die Ansätze in den Einnahmen und Ausgaben um jeweils 857.500 Euro erhöht und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 7.449.625 Euro auf nunmehr 8.307.125 Euro verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird von 995.819 Euro um 111.462 Euro vermindert und damit auf 884.357 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 5.197.000 Euro um 1.284.500 Euro erhöht und damit auf 6.481.500 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Ludwigsstadt, den 30.08.2023

gez.

Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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