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Generalsanierung Freibad Ludwigsstadt

Bereits in den Jahren 2015 und 2017 hat sich die Stadt Ludwigsstadt beim Bund um Fördermittel für die Sanierung des Freibades beworben. Grundlage dafür war eine Machbarkeitsstudie die eine ganzheitliche Erneuerung der Einrichtung beleuchtete.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte in dem Bundesprogramm "Förderung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur!" im Jahr 2020 einen neuerlichen Förderaufruf gestartet, auf den Städte und Gemeinden rund 1.300 Interessenbekundungen eingereicht hatten.

Für die Generalsanierung des Freibades Ludwigsstadt wurde vom Haushaltsausschuss des Bundestages daraufhin ein Zuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro bewilligt.

Für die Generalsanierung des Freibades wurde von den beteiligten Planern die Vorplanung erarbeitet. Die darin verfolgte Variante der Beckengestaltung basiert auf dem Planungsworkshop mit den Mitgliedern des Haupt- und Bauausschusses, Bademeister Nicol Schinner und der DLRG Ortsgruppe.

Die Kosten belaufen sich lt. Kostenberechnung dabei auf rd. 8,44 Mio. Euro. Allein mit dem Bundeszuschuss wäre diese Investition für die Stadt Ludwigsstadt nicht leistbar.

Es wurde deshalb auch ein Zuwendungsantrag zum Bayerischen Sonderförderprogramm Schwimmbadsanierung gestellt. Die Regierung von Oberfranken hat die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestätigt und nach Prüfung einen Zuschuss in Höhe von 3.946.300 Euro beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) angemeldet. Die Mittelzuteilung kann allerdings erst nach Verabschiedung des Staatshaushalts 2024/2025 erfolgen.

Gleichsam wurde das Antragspaket 2 für die Bundesförderung eingereicht. Die baufachliche Stellungnahme wurde seitens der Landesbaudirektion erstellt. Die Bundesförderung im Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur beträgt weiterhin 3 Mio. Euro.

 

Der Gesamtfinanzierungsplan gestaltet sich damit wie folgt:

Gesamtkosten                        8.436.907,77 €

Bundeszuschuss                    3.000.000,00 €

Landeszuschuss                    3.946.300,00 €

Eigenanteil Stadt                    1.490.607,77 €

 

Die Verabschiedung des Haushalts des Freistaates Bayern wird für Mitte 2024 erwartet. Erst dann kann der Bewilligungsbescheid bei entsprechender Mittelzuteilung erstellt werden.

Die Zeit bis dahin soll nun genutzt werden um die Planungsleistungen weiter voranzubringen und die PCB-Belastung in den Becken zu beseitigen. Das Finanzierungsrisiko verbleibt hierfür bis zur Mittelbewilligung allerdings bei der Stadt.

Presseberichte

Freibad nimmt weitere Hürde

Für den Ersatzneubau des Freibades wurde der Zuwendungsantrag zum Bayerischen Sonderförderprogramm Schwimmbadsanierung gestellt.

Fließt das Geld aus München?

Der Stadtrat Ludwigsstadt hat die Entwurfsplanung für das neue Freibad gebilligt.

Freibadsanierung dringend erforderlich / Badesaison 2023 in Ludwigsstadt entfällt

Das Ludwigsstädter Freibad kann in der Badesaison 2023 aufgrund des baulichen Zustandes und aktuell vorliegender Schadstoffuntersuchungen nicht geöffnet werden.

So sieht laut der Machbarkeitsstudie der Vorentwurf für das Ludwigsstadter Freibad aus. Grafik: Stadt Ludwigsstadt©Stadt Ludwigsstadt

Bibbern ade, hallo Planschspaß

Was soll das Freibad in Ludwigsstadt nach seiner Sanierung alles bieten?

In einem Workshop wurden in Ludwigsstadt die Eckpunkte für die Sanierung des Freibades erarbeitet.©Frank Ziener

Das Ludwigsstädter Freibad wird neu gedacht

 

Ludwigsstadt. Die Sanierung und Neugestaltung des Ludwigsstädter Freibades schreitet voran. In einem Workshop mit Stadträten, DLRG-Vorsitzender, Kioskbetreiberin und Bademeister wurden die ersten Eckpunkte für das künftige Bad erarbeitet. Am Donnerstag, 10. Februar haben nun die Bürger die Möglichkeit ihre Wünsche und Ideen einzubringen...

2023 könnte die Sanierung starten (Bericht FT 29.03.2021)

 

STADTRAT Das Freibad Ludwigsstadt kann mit einer Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von drei Millionen Euro rechnen. Die Stadt müsste immer noch 1,4 Millionen Euro schultern. Die Planungen werden...

Hohe Zuschüsse für zwei Freibäder (Bericht NP)

 

Der Haushaltsausschuss des Bundestags gibt 4,5 Millionen Euro für Sanierungsarbeiten in Ludwigsstadt und Wallenfels frei......

Ludwigsstadts marodes Bad (Bericht FT)

 

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Anette Kramme und Andreas Schwarz besichtigten das in die Jahre gekommene Freibad der Stadt...Weiterleitung zu www.infranken.de...

Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Programm seitdem mehrfach mit neuen Finanzmitteln ausgestattet. Auf die Projektaufrufe sind jeweils mehrere hundert Projektvorschläge mit einem Förderbedarf in Milliardenhöhe eingegangen. Das Bundesprogramm war damit um ein Vielfaches überzeichnet.

Das Bundesprogramm unterstützt bundesweit Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es trägt dazu bei, dem hohen Sanierungsstau in den kommunalen Einrichtungen zu begegnen und dient so dem sozialen Miteinander und Klimaschutz zugleich. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Förderung

Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubau – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik und den Klimaschutz. Die Förderquote des Bundes beträgt in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent zu erhalten. Die Beteiligung Dritter bei der Finanzierung der Maßnahme ist ausdrücklich erwünscht.  Die Projekte werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für eine Antragstellung auf eine Förderung beschlossen. Dabei sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit
  • Begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
  • Städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität
  • Überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration einschließlich Barrierefreiheit bzw. -armut und/oder Klimaschutz
  • Hohes Innovationspotential

 

Zur Projektseite des Bundesprogramms

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