Bekanntmachung Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung
15 Öffentliche Zustellung
Gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) wird folgendes Schriftstück an
Herrn Kàroly Mokos, geb. 12.12.1979
zuletzt wohnhaft: Weinfeldweg 1 A, Mittelkalbach, 36148 Kalbach
öffentlich zugestellt:
Bescheid der Stadt Ludwigsstadt vom 15.05.2025, AZ 550-ko
Bescheid der Stadt Ludwigsstadt vom 04.08.2025, AZ 220-ko
Die Schreiben können während der Öffnungszeiten von Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr und Mo. u. Do. von 14:30 bis 17:30 Uhr bei der Stadt Ludwigsstadt, Stadtkasse, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer 201, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt bzw. eingesehen werden.
Die derzeitige Anschrift der vorgenannten natürlichen Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Der Beschluss ist an dem Tag als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tag der amtlichen Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Ludwigsstadt, 22.08.2025
gez.
Timo Ehrhardt
Erster Bürgermeister