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Fortschreibung Regionalplan - Teilkapitel Windenergie

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Fortschreibung Regionalplan - Teilkapitel Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West.

Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.

Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West eingestellt: https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/

Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n.F. bei der Regierung von Oberfranken– Höhere Landesplanungsbehörde – (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921/604-1493) und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West (Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, Zimmer H 426, Tel.: 0951/85208) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit gegeben, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg zu äußern.

Gem. § 9 ROG Abs. 2 n.F. sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Hierzu besteht die Möglichkeit über die Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter folgender Internetadresse https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschließlich Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i. V. m § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG n.F. in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht und bei der Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde ausgelegt wird.

Das Stadtgebiet der Stadt Ludwigsstadt ist hinsichtlich der geplanten Vorranggebiete 4011 (Gemarkung Reichenbach) und 4013 (Gemarkung Haßlach) tangiert (2,5 km Radius).

 

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