Antragsstellung je Beruf
Antragsstellung je Beruf
Online-Antragsstellung je Beruf
Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle in Deutschland, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Sie können über den Anerkennungsfinder des Portals "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf ermitteln. Anschließend können Sie hier, der für Ihren Referenzberuf zuständigen Stelle, den Antrag und die erforderlichen Unteralgen online übermitteln.
Dazu können Sie wie folgt vorgehen:
- Wählen Sie aus der nachfolgenden Liste abhängig von dem Beruf, den Sie ausüben möchten, die Verwaltungsleistungen aus.
- Wählen Sie auf der Seite auf der die Verwaltungsleistung beschrieben wird unter "Lokalisierung" den Ort aus, an dem Sie arbeiten möchten. Es werden dann unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt.
- Wählen Sie unter "Für Sie zuständig" den Punkt "Sichere Online-Kommunikation", wenn Sie den Antrag online an die zuständige Stelle übermitteln möchten.
Sie müssen sich auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern einmalig registrieren / authentifizieren (der Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern). Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie sich anmelden ung können dann den Antrag und die erforderlichen Unterlagen hochladen und versenden.
Weitere Informationen zur elektronischen Verfahrensabwicklung und zur Plattform für sichere Kommunikation in Bayern finden Sie unter "Elektronische Verfahrensabwicklung".
Verwaltungsleistungen je Beruf im Zusammenhang mit der Berufsanerkennung
- Architekt/in
Die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" ist in Bayern geschützt. Sie können sich nur "Architektin" oder "Architekt" nennen, wenn Sie in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind. Für die Eintragung in die Architektenliste muss Ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden. - Ärzte
- Bergführer
- Ingenieur/in
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ingenieur/in haben, können Sie dieGenehmigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" beantragen. - Lehrkräfte