Gilt eine kleine Lotterie oder Ausspielung bzw. Tombola als allgemein erlaubt, ist Folgendes zu beachten: Ausspielungen bzw. Tombolas mit einem Spielkapital über 650 Euro sowie Lotterien sind mindestens ein Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen; bei einem Spielkapital über 5.000 € müssen kleine Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas bei der zuständigen Regierung angezeigt werden.
Soweit für eine kleine Lotterie oder Ausspielung bzw. Tombola eine Einzelerlaubnis erforderlich ist, gibt es keine Fristen. Der Antrag muss jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass der zuständigen Behörde ausreichend Zeit für die Antragsprüfung verbleibt; vor Erlaubniserteilung darf kein Losverkauf stattfinden. Es ist deshalb ratsam, sich so früh wie möglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.