17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt
17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt
vom 25. Mai 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt in der Fassung vom 01.01.2023 wird wie folgt geändert:
In § 9a wird folgender neuer Absatz angefügt:
„(4) Für den zusätzlichen Aufwand durch manuelle Ablesung aufgrund Widerspruch gegen die Funkauslesung wird eine Pauschale von 80,00 €/Jahr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Ludwigsstadt, den 25.05.2023
Stadtverwaltung
gez.
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister