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17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt

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17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt

vom 25. Mai 2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ludwigsstadt in der Fassung vom 01.01.2023 wird wie folgt geändert:

In § 9a wird folgender neuer Absatz angefügt:

„(4) Für den zusätzlichen Aufwand durch manuelle Ablesung aufgrund Widerspruch gegen die Funkauslesung wird eine Pauschale von 80,00 €/Jahr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

 

Ludwigsstadt, den 25.05.2023
Stadtverwaltung
gez.
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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