2. Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
2. Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Stadt Ludwigsstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 1 bis 5 BayFwG folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 28.01.2016, in der Fassung vom 28.09.2017 wird folgendermaßen geändert:
Das Verzeichnis für Pauschalsätze erhält die Fassung lt. Anlage.
§ 2
Diese Änderungssatzung sowie die Änderung des Verzeichnisses der Pauschalsätze treten am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ludwigsstadt, 27.05.2021
Stadtverwaltung
Timo Ehrhardt
Erster Bürgermeister