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3-G-Regelung im Landratsamt und Rathaus Ludwigsstadt

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Die 3G-Regelung mit Terminvereinbarung wird zudem von folgenden Kommunen praktiziert: Steinbach am Wald, Weißenbrunn, Tettau, Marktrodach und Ludwigsstadt.

Die Corona-Pandemie stellt auch Behörden wie das Landratsamt vor große Herausforderungen. Um den Dienstbetrieb unter den aktuellen Voraussetzungen sicherzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft die Erledigung ihrer Amtsgeschäfte zu ermöglichen, gilt ab Mittwoch, 19. Januar, für den Zutritt ins Landratsamt die 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet). Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise, zu denen neben Genesenenbescheinigung oder Impfnachweis auch persönliche Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass zählen, findet im Eingangsbereich des Landratsamtes statt. Unberührt von dieser Regelung bleibt die FFP2-Masken-Pflicht, die auch weiterhin Bestand hat.

Um persönliche Begegnungen und damit eine Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, werden die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich gebeten, ihre Amtsgeschäfte nach Möglichkeit telefonisch abzuwickeln. Sofern ein persönlicher Besuch unumgänglich ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für die aktuellen Maßnahmen, die letztlich nicht nur ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für seine Beschäftigten, sondern allen voran auch für die Bürgerinnen und Bürger bieten sollen.

Die 3G-Regelung mit Terminvereinbarung wird zudem von folgenden Kommunen praktiziert: Steinbach am Wald, Weißenbrunn, Tettau, Marktrodach und Ludwigsstadt.
 

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