Aktuelles zum Thema Corona aus dem Landkreis Kronach
Leider nimmt die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten nun auch im Landkreis Kronach eine unerfreuliche und vor allem sprunghafte Entwicklung...
Leider nimmt die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten nun auch im Landkreis Kronach eine unerfreuliche und vor allem sprunghafte Entwicklung. Alleine am Dienstag und Mittwoch der laufenden Woche waren 15 neue Fälle zu registrieren, so dass sich aktuell 25 infizierte Personen in Quarantäne befinden. Zwischen den neuen Fällen besteht kein direkter Zusammenhang, so dass es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt, das nur schwer zuordenbar ist. Die Ermittlung der Kontaktpersonen befindet sich bereits in vollem Gang.
„Sollte sich diese Entwicklung in den kommenden Tagen fortsetzen, wird dies zeitnah zu Einschränkungen führen“, mahnt Landrat Klaus Löffler zu großer Vorsicht. Er zeigt sich dankbar für das vorbildliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger seit Beginn der Corona-Pandemie. „Dies hat unter anderem dazu beigetragen, dass das Infektionsgeschehen in unserem Landkreis Kronach bislang überschaubar war. Nun bedarf es allerdings erneut einer gemeinsamen Kraftanstrengung, um die Signalwerte nicht zu überschreiten und damit das Leben nicht wieder massiv einschränken zu müssen.“ Deshalb appelliert Landrat Klaus Löffler an alle Bürgerinnen und Bürger, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen, habe es doch jeder mit seinem eigenen Verhalten selbst in der Hand, einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und damit zum Schutz von sich selbst und seinen Mitmenschen zu leisten. „Helfen Sie deshalb mit, vermeiden Sie größere Menschenansammlungen und halten Sie Abstand“, betont der Landrat.
Aktuell steht die Corona-Ampel für den Landkreis Kronach noch auf Grün. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100000 Einwohner schaltet sie zunächst auf Gelb. Heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Kronach liegt dieser erste Signalwert bei 23. Sollten sich also innerhalb von sieben Tagen 23 Personen mit dem Corona-Virus infizieren, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die am Folgetag nach Überschreiten dieses Warnwertes in Kraft treten. Dabei handelt es sich unter anderem um Einschränkungen privater Kontakte sowie um eine Ausweitung der Maskenpflicht.
Bei dieser Gelegenheit wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für Besuche im Landratsamt ein Termin vereinbart werden muss. Für die Wahrnehmung des Termins ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unabdingbar.