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Amtliche Bekanntmachung „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“

  • Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ludwigsstadt
über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Für den Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ – beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB


Ziele und Zwecke der Planung

Gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Im Regionalplan wird ausgeführt, dass die Probleme im Bereich Umweltschutz und langfristige Sicherung der Energieversorgung sich auf Dauer nur durch die Nutzung von umweltverträglichen Energiequellen wie z.B. Wasserkraft, Sonnen  und Umweltenergie, Windkraft, Biomasse, Klärgas, Müll und Erdwärme lösen lassen, die erneuerbar oder nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Es ist deshalb notwendig, alle technisch möglichen und wirtschaftlich sowie ökologisch vertretbaren neuen Technologien zu nutzen, durch die sich der Energiebedarf reduzieren lässt oder neue Energiequellen erschlossen werden können.

Durch die Bauleitplanung soll die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 417 und 418 der Gemarkung Ludwigsstadt ermöglicht werden, die vorwiegend der Deckung des Strombedarfs der städtischen Kläranlage dient.
Eine Empfehlung zur Durchführung der Maßnahme erfolgte im Rahmen eines Energieaudits für kommunale Liegenschaften.

Es ist beabsichtigt, die Flächen im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes als Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik gemäß §11 Abs.2 BauNVO auszuweisen.

Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.01.2021 den Entwurf für den Bebauungsplan „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ der Stadt Ludwigsstadt gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst rund 1.220m² und Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Ludwigsstadt:

Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung
417 TF 418 TF

Der Geltungsbereich sowie die Lage im Stadtgebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
 
 
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage an der Kläranlage Ludwigsstadt“ der Stadt Ludwigsstadt und die Begründung in der Fassung vom 28.01.2021 können im Zeitraum
vom 08. März 2021 bis 12. April 2021
im Bauamt der Stadt Ludwigsstadt, Zimmer 204, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, während folgender Zeiten:
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Mo:        14:30 - 17:30 Uhr

Do:        14:30 - 17:30 Uhr eingesehen werden.

Da es aufgrund der aktuellen pandemischen Lage vorübergehend zu Auflagen im Parteiverkehr kommen kann, wird gebeten, die Einsichtnahme gegebenenfalls vorher telefonisch, per E-Mail oder postalisch anzumelden. Dies dient der Sicherstellung der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach §3 Abs.2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Seite der Stadt Ludwigsstadt unter Bekanntmachungen eingestellt und können unter der Adresse www.ludwigsstadt.de/rathaus-service/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern einzusehen.

Während der Auslegung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Verwaltung vorgebracht werden.


Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.


Hinweise zur formalen Durchführung des Verfahrens
Das Verfahren wird gemäß §13a BauGB durchgeführt, da die nach §13a Abs. 1 BauGB maßgebliche zulässige Gesamtgrundfläche durch die Planung nicht überschritten wird.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Ludwigsstadt, den 24.02.2021


E h r h a r d t
Erster Bürgermeister

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