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Anbindung Lauenstein an die B85 - Amtliche Bekanntmachung

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Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Bebauungsplan-Aufstellung: „Zufahrt Lauenstein"

Anbindung Lauenstein an die B85

Durch den Abbruch der Burgbräu-Brache und den Erwerb weiterer Grundstücke, bietet sich die Gelegenheit eine Verbesserung der Zufahrtssituation Orlamünder Straße/B85 zu erwirken. Hierzu wurde die Schließung der bisherigen Einmündung und Neuanlage einer Verbindung zwischen der Ortsstraße „Untere Gärten“ und Orlamünder Straße geprüft. Neue Hauptzufahrt nach Lauenstein wäre demnach die Einmündung „Untere Gärten“.

Um die Planung und den Beteiligungsprozess voranzubringen, wurde vom Stadtrat am 29.10.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit können die bei einer Umsetzung zu beachtenden Punkte abgefragt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird über folgende Bekanntmachung eingeleitet: siehe Bild 1


Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
zum Vorentwurf der
Bebauungsplan-Aufstellung: „Zufahrt Lauenstein"


Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 29.10.2020 beschlossen, einen Bebauungsplan „Zufahrt Lauenstein“ aufzustellen. Vorgesehen ist die Einplanung einer neuen Straßenverbindung zur Anbindung des Ortsteiles Lauenstein an die Falkensteiner Straße (B85).
Die Lage des Änderungsbereichs kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.

 


Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch Teile der Flur-Nrn. 154/5 (Straße Untere Gärten) und 157, Gemarkung Lauenstein
Im Osten: durch Teile der Flur-Nrn. 171/35 (Falkensteiner Straße), Gemarkung Lauenstein
Im Süden: durch Teile der Flur-Nrn. 164, Gemarkung Lauenstein
Im Westen: durch Teile der Flur-Nrn. 171/3 (Orlamünder Straße), Gemarkung Lauenstein

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,1832 ha und beinhaltet die Flur-Nrn. 154/5, 157, 162, 164, 164/1 und 171/35 (Teilfläche), Gemarkung Ludwigsstadt.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Detaillageplan entnommen werden.

 


Ein Planvorentwurf ist von der Verwaltung ausgearbeitet und vom Stadtrat am 29.10.2020 beschlossen worden.

Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.12.2020 bis 21.01.2021 im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, im 2. Stock, Zimmer 204, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Planunterlagen können während der genannten Frist auch im Internet unter www.ludwigsstadt.de eingesehen werden.


Ludwigsstadt, den 16.12.2020

Timo Ehrhardt
Erster Bürgermeister


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