Bebauungsplan „Solarpark Lauenhain II“
Bekanntmachung
Des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Lauenhain II“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 01.12.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet Photovoltaik „Solarpark Lauenhain II“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Das Plangebiet umfasst im Ortsteil Lauenhain Grundstücksflächen im Bereich Wart/Hofgelänge östlich gemäß Darstellung im beiliegenden Lageplan. Im Plangebiet liegen die Flurstücke 262/2, 265, 266, 274, 275, 276, 279, 281, 282, 283, 288, 289, 290, 291, 292, 296, 297, 298, 299, 300, 303, 303/1, 304, 308, 314, 315, 316, 317, 318, 323, 324, 333, 343, 343/2, 348, 349, 355, 356, 357, 363, 364, 365, 366/2, 369, 370, 371, 372, 377, 378, 379, 380, 381, 386, 387, 392, 393, 394, 401, 402, 403, 404, und 405 der Gemarkung Lauenhain. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 68,6 ha. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes Photovoltaik einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung.
Ein konkreter Entwurf des Bebauungsplanes liegt noch nicht vor. Er wird nach Konkretisierung der Voruntersuchungen erarbeitet.
Ludwigsstadt, den 01.12.2022
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister