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Befüllen von Pools und Gartenteichen

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Das Wasserwerk Ludwigsstadt weist im Zusammenhang mit dem Befüllen von Pools und Gartenteichen auf Folgendes hin:

Befüllen von Pools und Gartenteichen

Das Wasserwerk Ludwigsstadt weist im Zusammenhang mit dem Befüllen von Pools und Gartenteichen auf Folgendes hin:

Die Befüllung von Pools und Teichen kann über die normalen Wasserleitungshausanschlüsse erfolgen.

Vor Befüllung von Pools und Teichen mit mehr als 10 m³ Volumen sollte der Wasserwart verständigt werden. Dadurch wird verhindert, dass dieser einen Rohrbruch vermutet und sucht.

Bei der Befüllung von Pools ist keine Befreiung von der Abwassergebühr möglich. Das Wasser ist beim Ablassen über die Abwasseranlage der Stadt Ludwigsstadt zu entsorgen.

Bei der Befüllung von Gartenteichen, die anschl. nicht über die öffentliche Kanalisation entwässert werden, kann bei Mengen > 12 m³ eine Befreiung von der Abwassergebühr beantragt werden.
Bei der Hinzuziehung von Wasserwart Helmut Schmidt wird der dadurch verursachte tatsächliche Aufwand verrechnet.

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