Sprungziele

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses

  • Ludwigsstadt
  • Ebersdorf
  • Steinbach an der Haide
  • Lauenstein
  • Ottendorf
  • Lauenhain
  • Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

31    Bekanntmachung
der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026

 

Alle Details finden Sie im aktuellen Amtsblatt.

 

31

Der Wahlleiter der
Stadt Ludwigsstadt
Lauensteiner Str. 1
96337 Ludwigsstadt

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden
Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
und des Stadtrats

am Sonntag, 08. März 2026

1.    Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am

Montag, den 09.03.2026 um 19:00 Uhr

im Rathaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt,
Zi.-Nr. 001, Sprechtagzimmer

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

2.    Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

2.1 Digitales Amtsblatt der Stadt Ludwigsstadt amtsblatt.ludwigsstadt.de

2.2 Aushang im Rathaus

gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

 

20.02.2026

gez.
Frank Ziener (Wahlleiter)

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.