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Bekanntmachung - Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2026

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39     Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2026

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Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt: 

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.837.637 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.850.816 Euro.

§2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme
in Höhe von 1.688.561 Euro festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
5.302.000 Euro festgesetzt.

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer        336 v.H.
Grundsteuer A  180 v.H.
Grundsteuer B  180 v.H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.639.606 Euro festgesetzt.

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft

 

 

Ludwigsstadt, den 24.04.2026

gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ludwigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201 während der Geschäftsstunden öffentlich aus.

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