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Bekanntmachung - Wasserrecht; Antrag auf Bewilligung für das Aufstauen und Absenken der Loquitz zum Betrieb der Stau- und Triebwerksanlage „Schiefermühle“ durch Herrn Jens Hedwig, Am Kupferhammer 5, 96337 Ludwigsstadt

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12.06.2026 Amtsblatt der Stadt Ludwigsstadt, Ausgabe Nr. 25/2026

43     Wasserrecht; Antrag auf Bewilligung für das Aufstauen und Absenken der Loquitz zum Betrieb der Stau- und Triebwerksanlage „Schiefermühle“ durch Herrn Jens Hedwig, Am Kupferhammer 5, 96337 Ludwigsstadt

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Vorhabens

Die bisherige Bewilligung für das Aufstauen und Absenken der Loquitz an der Stauanlage der „Schiefermühle“ wurde befristet erteilt. Herr Jens Hedwig beabsichtigt über den Bewilligungszeitraum hinaus, die Stau- und Triebwerksanlage Schiefermühle im bisherigen Umfang zu betreiben, für den Betrieb der Wasserkraftanlage zur Stromerzeugung und für den Betrieb des Sägewerks.

Das nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 11 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) gestattungspflichtige Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) öffentlich bekanntgemacht.

Der Antrag und die Unterlagen für das Vorhaben werden einen Monat und zwar in der Zeit

vom 15.06.2026 bis 15.07.2026

auf der Internetseite der Stadt Ludwigsstadt unter der Adresse https://www.ludwigsstadt.de/rathaus-und-service/rathaus/amtliche-bekanntmachungen

sowie im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer Nr. 204

während der Dienststunden

Montag bis Freitag                                                                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag                                                                                          14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Donnerstag                                                                                  14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

zur Einsicht ausgelegt.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach, Zimmer-Nr. 415, oder bei der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer-Nr. 204, Einwendungen gegen den Plan erheben.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Ludwigsstadt, den 12.06.2026

gez.
TImo Ehrhardt
Erster Bürgermeister

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