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Bekanntmachung zum Solarpark Lauenhain 1

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Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsstadt für das Gebiet „Solarpark Lauenhain 1"

Mit Bescheid vom 01.07.2024 hat das Landratsamt Kronach die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsstadt für das Gebiet „Solarpark Lauenhain 1“ vorbehaltlich der Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Frankenwald“ genehmigt. Die Befreiung wurde vom Landratsamt Kronach mit Bescheid vom 27.03.2025 erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungs-möglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung, Zimmer-Nr. 204, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Ludwigsstadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Ludwigsstadt, 04.04.2025 Siegel
Timo Ehrhardt Erster Bürgermeister

Alle weiteren Details finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen Amtsblatt Nr. 8.

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