Flurneuordnung und Dorferneuerung Steinbach a. d. Haide
Flurneuordnung und Dorferneuerung Steinbach a. d. Haide - Stadt Ludwigsstadt, Landkreis Kronach
Gz. L-A 7566-1206
Schlussfeststellung
Das Verfahren Steinbach a. d. Haide wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Steinbach a. d. Haide sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a,
96047 Bamberg
(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken auf der Seite Projekte in Oberfranken unter
www.ale-oberfranken.bayern.de/137278
eingesehen werden.