Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt; Anpassung der Art der Bekanntmachung

17 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt; Anpassung der Art der Bekanntmachung
§ 37 Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichen Amtsblatt der Gemeinde über das Internet unter amtsblatt.ludwigsstadt.de amtlich bekannt gemacht. Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt nach Satz 1 und zusätzlich durch Niederlegung zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde und Bekanntgabe der Niederlegung an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich im Foyer des Rathauses in der Lauensteiner Straße 1. Der Anschlag an der Gemeindetafel erfolgt erst, wenn der Bekanntmachungstext in der Verwaltung niedergelegt ist, und wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann der Anschlag angebracht ist und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
Ludwigsstadt, 26.09.2025
gez.
Timo Ehrhardt,
Erster Bürgermeister