Sprungziele

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt; Anpassung der Art der Bekanntmachung

  • Ludwigsstadt
  • Ebersdorf
  • Steinbach an der Haide
  • Lauenstein
  • Ottendorf
  • Lauenhain
  • Amtliche Bekanntmachung

17 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt; Anpassung der Art der Bekanntmachung

§ 37 Art der Bekanntmachung

Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichen Amtsblatt der Gemeinde über das Internet unter amtsblatt.ludwigsstadt.de amtlich bekannt gemacht. Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt nach Satz 1 und zusätzlich durch Niederlegung zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde und Bekanntgabe der Niederlegung an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich im Foyer des Rathauses in der Lauensteiner Straße 1. Der Anschlag an der Gemeindetafel erfolgt erst, wenn der Bekanntmachungstext in der Verwaltung niedergelegt ist, und wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann der Anschlag angebracht ist und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

Ludwigsstadt, 26.09.2025

gez.
Timo Ehrhardt,
Erster Bürgermeister

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.