Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung:
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.705.176 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.743.325 Euro.
§2
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 645.890 Euro festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.013.000 Euro festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 352 v.H.
b) Für die Grundstücke (B) 339 v.H.
2. Gewerbesteuer 336 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtszeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.284.196 Euro festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft
Ludwigsstadt, den 16.03.2021
Gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ludwigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201 während der Geschäftsstunden öffentliche aus.