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Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2023

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Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.188.596 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.449.625 Euro.

§2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme
in Höhe von 995.819 Euro festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
5.197.000 Euro festgesetzt.

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 352 v.H.
  2. Für die Grundstücke (B)  339 v.H.
  1. Gewerbesteuer          336 v.H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.364.766 Euro festgesetzt.

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft

Ludwigsstadt, den 26.04.2023

gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ludwigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201 während der Geschäftsstunden öffentlich aus.

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