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Hundesteuer für das Jahr 2025

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Hundesteuer für das Jahr 2025


Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigsstadt vom 27.05.2021, ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes steuerpflichtig.

Noch nicht gemeldete Hunde bitte umgehend im Bürgerbüro, Zimmer-Nr.104 bei Herrn Thomas Melcher anmelden.

Alle weiteren Details finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen Amtsblatt Nr. 7.

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