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Pressemitteilung Landkreis Kronach - Inzidenz über 200

    Der Landkreis Kronach verzeichnet am heutigen Donnerstag einen traurigen Negativrekord von 54 Neuinfektionen an einem Tag...

    Der Landkreis Kronach verzeichnet am heutigen Donnerstag einen traurigen Negativrekord von 54 Neuinfektionen an einem Tag. Neun dieser Fälle sind dem Infektionsgeschehen in einem Seniorenheim zuzuordnen. Bei zirka einem Drittel der neu infizierten Personen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen der Kategorie I. Die restlichen Fälle sind nicht direkt zuordenbar und somit auf ein diffuses Infektionsgeschehen zurückzuführen.

    Aufgrund dieser Entwicklung wird der Landkreis Kronach nach internen Berechnungen am Frei-tag die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschreiten. Dies wird ab Samstag, 0 Uhr, weitere Maßnahmen nach sich ziehen. Ausschlaggebend dafür ist allerdings die Veröffentlichung des 7-Tage-Inzidenzwertes durch das RKI am Freitag früh. Alleine diese Veröffentlichung durch das RKI dient als Grundlage für das Inkrafttreten der weiteren Maßnahmen, zu denen allen voran eine erweiterte Ausgangssperre für den gesamten Landkreis Kronach zählt. In der Zeit von 21 bis 5 Uhr ist damit ab Samstag der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur noch aus folgenden Gründen zulässig:

    - die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
    - medizinische und veterinärmedizinische Notfälle
    - die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
    - unaufschiebbare Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
    - die Begleitung Sterbender
    - Handlungen zur Versorgung von Tieren
    - ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen
    - An den Weihnachtstagen vom 24. bis 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere Christmette)


    Darüber hinaus werden alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe in den Distanzunterricht wechseln. Ausnahmen gelten hier lediglich für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schule sowie für Förderschulen. Außerdem ist der Unterricht an Fahrschulen und Musikschulen in Präsenzform untersagt. Zusätzlich sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.


    Außerhalb der erweiterten Ausgangssperre (21 bis 5 Uhr) herrschen für den darüber hinaus gehenden Zeitraum auch weiterhin die seit 9. Dezember geltenden  Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit (also außerhalb des Zeitraums von 21 bis 5 Uhr) nur aus triftigen Gründen möglich: Im Wesentlichen zählt dazu die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Versorgungsgänge, der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht), der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Begleitung von unter-stützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis, Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird), Handlungen zur Versorgung von Tieren, der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte, Ämtergänge, die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.


    Eine Sonderregelung gibt es nach aktuellem Stand für Weihnachten. Ausschließlich für den Zeitraum vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während dieser vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).
    Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.


    Angesichts der aktuellen Entwicklung wird das Landratsamt sein Serviceangebot für Bürger erweitern. So wird das Bürgertelefon zusätzlich zu den bislang bekannten Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) ab sofort auch samstags von 10 bis 14 Uhr erreichbar sein.


    Landrat Klaus Löffler bittet um Verständnis für diese aus seiner Sicht alternativlosen Maßnahmen. „Ich persönliche finde die Einschränkungen vollkommen richtig und stehe voll dahinter. Wir haben ein ausgeprägtes Infektionsgeschehen, das es in den Griff zu bekommen gilt – nicht nur zum Schutz unserer Mitmenschen, sondern auch um unsere Gesundheitsvorsorge am Laufen halten zu können. Deshalb ist es wichtig, dass jede Bürgerin und jeder Bürger Verantwortung übernimmt und seinen Teil dazu beiträgt, die Situation in den Griff zu bekommen. Diese ist mehr als angespannt und ich kann nur an alle appellieren, sehr sensibel damit umzugehen.“

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