Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV); Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 01.01.2022
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV); Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 01.01.2022
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und §§ 12 ff. BayGaV zum Stand vom 01.01.2022 festgesetzt. Weiterhin wurde ein Bodenrichtwert für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung festgelegt.
Die neuen Bodenrichtwerte werden zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung
von Donnerstag, 30.06. bis Montag, 01.08.2022
bei der Stadt Ludwigsstadt, Bauamt, Zimmer Nr. 204, 2. Stock, zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienststunden ausgelegt.
Eine flächenhafte Darstellung der festgesetzten VRW-Zonen ist online im Bayernatlas unter www.bodenrichtwere.bayern.de ersichtlich.
Auf das Recht, dass außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden kann wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Ludwigsstadt, 29.06.2022
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister