Reservierung einer Infotafel an der Veranstaltungsstele Ortseingang Ludwigsstadt
Sie möchten auf Ihre Veranstaltung an der Veranstaltungsstele am Ortseingang Ludwigsstadt hinweisen?
Bitte füllen Sie hierfür das Formular aus.
Bei Verfügbarkeit erhalten Sie eine Infotafel mit den Informationen zu Ihrer Veranstaltung. Nachdem Sie uns das Formular übermittelt haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstele am Ortseingang Ludwigsstadt (Stand: 11.09.2025)
- Die Stele am südlichen Ortseingang von Ludwigsstadt ist ausschließlich für die Bekanntgabe von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Ludwigsstadt vorgesehen. Die Information ist auf den Termin und den Veranstaltungstitel beschränkt. Eine sonstige, insbesondere werbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
- An der Veranstaltungsstele kann gleichzeitig auf bis zu 3 Termine hingewiesen werden. Die Sortierung erfolgt nach Datum mit den nächstliegenden Veranstaltungen von oben nach unten.
- Die Einschiebeschilder werden von der Stadt beschafft und nach Bedarf jährlich hinsichtlich des Termins geändert. Die Ersteinrichtungskosten (rd. 100 €) werden den Nutzern in Rechnung gestellt. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
- Die Gestaltung der Schilder erfolgt in der Schriftart Bahnschrift in schwarz auf weißem Grund. Eine farbliche Gestaltung der Schilder ist nicht zulässig.
- Die Schilderplätze können durch Veranstalter gebucht werden. Die Buchung ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin über die Homepage der Stadt möglich. Es darf pro Veranstaltung maximal ein Schilderplatz belegt werden.
- Der Schilderplatz kann nur für die Woche direkt vor der Veranstaltung gebucht werden. Sofern freie Plätze vorhanden sind, wird das Veranstaltungsschild bereits früher eingeschoben, jedoch frühestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
- Der Schilderwechsel erfolgt durch die Stadt wöchentlich, immer montags.
- Der im Zuge des Ausbaues der B85 OD im Jahr 2024 neugestaltete Ortseingangsbereich zwischen B85 und Schulstraße ist von jeglichen sonstigen Veranstaltungshinweisen freizuhalten. Es werden keine individuellen Banner, Schilder, etc. geduldet.