Bekanntmachung - Bebauungsplan-Änderung "Thünahof Ost"
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 1. Bebauungsplan-Änderung „Thünahof Ost“
Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 28.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Thünahof-Ost“ zu ändern. Vorgesehen ist die Einplanung einer Straßenverbindung im Südteil des Baugebietes, zur Anbindung an die Thünahofer Straße (Kreisstraße KC 26).
Die Lage des Änderungsbereichs kann dem beigefügten Übersichtslageplan entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 894, 894/4, 894/5 und 895, Gemarkung Ludwigsstadt
Im Osten: durch Teile der Flur-Nr. 895, Gemarkung Ludwigsstadt
Im Süden: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 895/9, 895/13 und 895, Gemarkung Ludwigsstadt
Im Westen: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), Gemarkung Ludwigsstadt
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,1641 ha und beinhaltet Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 894, 894/4, 894/5, 895, 895/9 und 895/13, Gemarkung Ludwigsstadt.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Detaillageplan entnommen werden.
Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 28.05.2020 beschlossen worden.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 25.06. bis 27.07.2020 im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, im 2. Stock, Zimmer 204, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Planunterlagen können während der genannten Frist auch im Internet unter www.ludwigsstadt.de eingesehen werden.
Ludwigsstadt, den 24.06.2020
Timo Ehrhardt
Erster Bürgermeister