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Bekanntmachung „Thünahof-Ost"

  • Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Thünahof-Ost"

Bekanntmachung
über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zum Entwurf des Bebauungsplans „Thünahof-Ost"

Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 28.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Thünahof Ost“ zu ändern. Vorgesehen ist die Einplanung einer Straßenverbindung im Südteil des Baugebietes, zur Anbin-dung an die Thünahofer Straße (Kreisstraße KC 26).

Die Lage kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden.

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 894, 894/4, 894/5 und 895, Gemarkung Ludwigsstadt
Im Osten: durch Teile der Flur-Nr. 895, Gemarkung Ludwigsstadt
Im Süden: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 895/9, 895/13 und 895, Gemarkung Ludwigsstadt
Im Westen: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), Gemarkung Ludwigsstadt

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,1641 ha und beinhaltet Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 894, 894/4, 894/5, 895, 895/9 und 895/13, Gemarkung Ludwigsstadt.

Des Weiteren wird dem Eingriff eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung zugewiesen.
Der Bereich mit den Ausgleichsmaßnahmen liegt innerhalb der Flurnummer 895, Gemarkung Ludwigsstadt.

Die Geltungsbereiche können dem nachfolgenden Detaillageplan entnommen werden.

Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Stadtrat nach Änderung am 04.02.2021 erneut gebilligt worden.

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 04.03. bis 18.03.2021 im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, im 2. Stock (Zimmer 204) erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Die Frist ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt, des weiteren können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (:Aufnahme einer Ausgleichsfläche; Einfügen von Sichtdreiecken und Aufnahme von Hinweisen zur Ober-flächenentwässerung). Eine detaillierte Angabe der Änderungen wird den Unterlagen zur öffentlichen Ausle-gung beiliegen.

Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung können während der genannten Frist auch im Internet unter www.ludwigsstadt.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Ludwigsstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

• Kapitel 5 Umweltbelange als Teil der Begründung zur Bebauungsplan-Änderung (Einwirkungen der BBP-Änderung auf mögliche Schutzgüter, mögliche Schutzgebiete und Biotope sowie Aus-gleichsmaßnahmen)

Des weiteren liegen vor:

  • Stellungnahmen zu
  •  Naturschutz
  •  Wasserrecht
  •  Bodenschutz
  •  Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz
  •  Versickerung von Niederschlagswasser


Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden im Rahmen der erneuten öffentlichen Aus-legung mit ausgelegt:


a) aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB:

• Stellungnahme des Landratsamt Kronach (22.07.2020):
- SG Naturschutzrecht: Bezüglich der Durchgrünung des Baugebietes
- SG Wasserrecht: Bezüglich der Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser
• Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach (21.07.2020): bezüglich des Schutzes von Mutterboden; bezüglich der Ableitung von Schmutzwässern und der dazu erforderlichen Genehmigungs-bescheide für die Mischwasserbehandlung und die Kläranlage und bezüglich der zu beachtenden Vorgaben bei der Versickerung von Niederschlagswasser

b) aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB:

• Stellungnahme Landratsamt Kronach (04.12.2020):
- SG Naturschutzrecht: Bezüglich Biotopverlust durch Eingriff und Ausgleichsmaßnahme
- SG Wasserrecht: Bezüglich des Abfangens von Oberflächenwässer der Erschließungsstraße vor der Kreisstraße

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Form-blatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das eben-falls öffentlich ausliegt.


Ludwigsstadt, den 24.02.2021 
gez. Timo Ehrhardt
 Erster Bürgermeister

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