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Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)

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37 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV)

Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 01.01.2026

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen sowie einen BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung zum Stand vom 01.01.2026 festgesetzt. Weiterhin wurde eine Vorgehensweise für eine Bodenrichtwertbestimmung für bebaute Flächen (Splitter-siedlungen bzw. landw. Hofstellen) außerhalb von Bodenrichtwertzonen festgelegt.

Auf Grundlage der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung wurden die Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV bestimmt. Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen (Bodenrichtwertkarte) ist online im Bayernatlas ersichtlich unter:

www.bodenrichtwerte.bayern.de.

Die Bodenrichtwerte-Liste liegt vom 23.03.2026 bis 23.04.2026 in der Stadtverwaltung Ludwigsstadt (Rathaus), Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, Zimmer Nr. 204 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Nach dieser Auslegungsfrist können Auskünfte über die Bodenrichtwerte ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt abgefragt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

gez.

Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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